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Formulare und Antrag für Barmer Kurzzeitpflege zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Betreuung von pflegebedürftigen Personen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Kurzzeitpflege kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, um eine Übergangspflege zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Beantragung der Barmer Kurzzeitpflege

Um die Kurzzeitpflegeleistungen bei der Barmer zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die pflegebedürftige Person muss bei der Barmer versichert sein.
  2. Es liegt eine ärztliche Verordnung für die Kurzzeitpflege vor.
  3. Die Kurzzeitpflege ist medizinisch notwendig und wird vom behandelnden Arzt empfohlen.

Des Weiteren müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ein vorheriger Aufenthalt im Krankenhaus oder eine sonstige medizinische Notwendigkeit für die Kurzzeitpflege liegt vor.
  • Die pflegebedürftige Person ist in der häuslichen Umgebung nicht ausreichend versorgt und benötigt eine vorübergehende stationäre Betreuung.

Beantragung der Barmer Kurzzeitpflege

  1. 1. Schritt: Kontaktieren Sie die Barmer Pflegehotline unter der Nummer XXXXX und schildern Sie Ihren Bedarf an Kurzzeitpflege.
  2. 2. Schritt: Sie erhalten von der Barmer ein Antragsformular zur Kurzzeitpflege.
  3. 3. Schritt: Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Dazu gehören in der Regel eine ärztliche Verordnung sowie weitere Nachweise über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege.
  4. 4. Schritt: Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive aller Unterlagen an die Barmer.
  5. 5. Schritt: Die Barmer prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Kurzzeitpflegeleistungen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.
  6. 6. Schritt: Falls der Antrag bewilligt wird, können Sie die Kurzzeitpflege in einer geeigneten Einrichtung Ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Leistungen der Barmer Kurzzeitpflege

Die Leistungen der Barmer Kurzzeitpflege umfassen unter anderem:

  • Bereitstellung eines Pflegeplatzes in einer geeigneten stationären Einrichtung
  • Fachgerechte Pflege und Betreuung während des Aufenthalts
  • Medizinische Versorgung und Therapien
  • Verpflegung und Unterbringung
  • Soziale Betreuung und Aktivitäten

Zuzahlungen für die Barmer Kurzzeitpflege

Bei der Barmer Kurzzeitpflege fallen Zuzahlungen an. Die genaue Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach dem Einkommen der pflegebedürftigen Person. Nähere Informationen zu den Zuzahlungen können Sie bei der Barmer erfragen.

Die Beantragung der Barmer Kurzzeitpflege erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und die Vorlage entsprechender Unterlagen. Nach erfolgreicher Beantragung stehen Ihnen umfangreiche Leistungen zur Verfügung, um eine vorübergehende stationäre Betreuung sicherzustellen.

 

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Barmer
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FAQ Barmer Kurzzeitpflege

Frage 1: Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Unterbringung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen oder als Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
Frage 2: Wer kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Kurzzeitpflege kann von Personen in Anspruch genommen werden, die vorübergehend pflegebedürftig sind und eine vorübergehende stationäre Versorgung benötigen. Dies betrifft beispielsweise Personen nach einer akuten Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Frage 3: Welche Leistungen werden von der Kurzzeitpflege abgedeckt?
Die Kurzzeitpflege umfasst pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege, Unterbringung sowie Verpflegung. Auch soziale Betreuungsmaßnahmen und therapieunterstützende Maßnahmen können Teil der Kurzzeitpflege sein.
Frage 4: Wie erfolgt die Beantragung der Kurzzeitpflege?
Die Beantragung der Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel über die Pflegekasse. Es ist dazu erforderlich, dass ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt wird und die Notwendigkeit der stationären Versorgung durch einen Pflegedienst oder den behandelnden Arzt bestätigt wird.
Frage 5: Wie lange kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
Die Dauer der Kurzzeitpflege ist auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Bei besonderen Bedürfnissen kann die Pflegekasse jedoch eine Verlängerung um weitere zwei Wochen genehmigen.
Frage 6: Wie hoch sind die Kosten für die Kurzzeitpflege?
Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind abhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen und von der Pflegestufe. Die Kosten können zudem von der Pflegekasse übernommen werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht.
Frage 7: Gibt es einen Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?
Ja, es gibt einen Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege. Dieser ist abhängig vom Einkommen und beträgt in der Regel zwischen 10 und 25 Euro pro Tag.
Frage 8: Kann man Kurzzeitpflege auch zuhause erhalten?
Ja, es ist auch möglich, Kurzzeitpflege im eigenen Zuhause zu erhalten. Dies nennt sich dann ambulante Kurzzeitpflege und umfasst pflegerische Versorgung und Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen für Kurzzeitpflege erfüllt sein?
Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Zudem muss die Notwendigkeit einer stationären Versorgung durch einen Pflegedienst oder den behandelnden Arzt bestätigt werden.
Frage 10: Wie erfolgt die Auswahl einer geeigneten Kurzzeitpflegeeinrichtung?
Die Auswahl einer geeigneten Kurzzeitpflegeeinrichtung kann beispielsweise durch Recherche im Internet, Beratungsgespräche mit Pflegeberatern oder durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten erfolgen.
Frage 11: Gibt es einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ja, es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kurzzeitpflege, sofern die Voraussetzungen für eine Kurzzeitpflege vorliegen und eine entsprechende Beanspruchung im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft wurde.
Frage 12: Wie schnell kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
Die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege kann in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen, sofern eine entsprechende Einrichtung mit freien Kapazitäten gefunden wird und die Beantragung bei der Pflegekasse erfolgt ist.
Frage 13: Kann Kurzzeitpflege mehrmals in Anspruch genommen werden?
Ja, Kurzzeitpflege kann mehrmals in Anspruch genommen werden, solange der jeweilige Anspruch im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft wurde. Je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Einrichtungen kann die Kurzzeitpflege auch mehrmals hintereinander beansprucht werden.
Frage 14: Müssen Angehörige einen Vertrag mit der Kurzzeitpflegeeinrichtung abschließen?
Ja, in der Regel müssen die Angehörigen einen Versorgungsvertrag mit der Kurzzeitpflegeeinrichtung abschließen. Dieser regelt die Rahmenbedingungen der Unterbringung und Betreuung des Pflegebedürftigen.
Frage 15: Was passiert nach Ablauf der Kurzzeitpflege?
Nach Ablauf der Kurzzeitpflege kehrt der Pflegebedürftige in der Regel in sein gewohntes Umfeld zurück. Gegebenenfalls erfolgt im Anschluss eine Anpassung des Pflegegrades oder eine weitere Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Diese FAQ beantworten einige der häufigsten Fragen zur Barmer Kurzzeitpflege. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Bedingungen und die genauen Leistungen je nach individuellem Fall und Versicherungsgesellschaft unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt bei der Barmer oder Ihrem Pflegeberater zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.