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FAQ Baukindergeld
Wie beantrage ich Baukindergeld?
Was ist Baukindergeld?
Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die den Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung planen. Es soll Familien dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und ihnen finanziell entgegenkommen.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Grundsätzlich können alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren Baukindergeld beantragen, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Kein Eigentum oder Miteigentum an einer Immobilie im In- oder Ausland
- Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Einzug oder Erwerb des Objekts
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr, und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für jedes Kind erhöht sich die Förderung um 10.000 Euro. Somit kann eine Familie mit 2 Kindern insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld erhalten.
Wie beantrage ich Baukindergeld?
Um Baukindergeld zu beantragen, ist es notwendig einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen. Der Antrag kann entweder postalisch oder online gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter:
- Einkommensnachweise der letzten 2 Jahre
- Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunden der Kinder
- ggf. weitere Unterlagen, je nach individueller Situation
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitung des Baukindergeld-Antrags kann einige Wochen oder sogar Monate dauern. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Nachdem Sie den Baukindergeld-Antrag gestellt haben, prüft die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ihre Unterlagen und prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen das Baukindergeld monatlich überwiesen.
Was passiert, wenn sich meine persönliche Situation ändert?
Falls sich Ihre persönliche Situation ändert, beispielsweise durch eine Trennung oder ein höheres Einkommen, müssen Sie dies der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitteilen. Je nach Änderung kann dies Auswirkungen auf die Weiterzahlung des Baukindergeldes haben.
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Ja, der Baukindergeld-Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzug oder Erwerb des Objekts bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld abgelehnt wird, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In diesem Fall können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und Ihre Entscheidung erläutern.
Kann ich Baukindergeld rückwirkend beantragen?
Nein, das Baukindergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Es muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzug oder Erwerb des Objekts beantragt werden.
Gibt es alternatives Wohngeld?
Ja, für Familien mit niedrigerem Einkommen gibt es das Wohngeld als alternative staatliche Förderung. Das Wohngeld ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Miete und Anzahl der Familienmitglieder. Es sollte geprüft werden, ob Baukindergeld oder Wohngeld für Ihre Situation besser geeignet ist.
Das Baukindergeld ist eine attraktive staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die den Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung planen. Es hilft Familien dabei, ihren Wohntraum zu verwirklichen und finanziell entgegenzukommen. Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie einen Baukindergeld-Antrag stellen und Ihre Wohnträume wahr werden lassen!