Antrag und Formulare für Befreiung Rundfunkbeitrag zur ausfüllen und ausdrucken – PDF-Format und Online-Beantragen
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die in Deutschland erhoben wird, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu finanzieren. Jeder Haushalt muss den Beitrag entrichten, unabhängig davon, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nutzt.
Der Rundfunkbeitrag ist als pauschale Abgabe konzipiert und beträgt derzeit 17,50 Euro pro Monat. Er wird von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben und dient dazu, das vielfältige Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien bereitzustellen und sicherzustellen.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Ein Haushalt wird dabei als eine Wohnung oder ein umschlossenes Wohneinheit angesehen. Es spielt keine Rolle, ob dort ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder ob tatsächlich Rundfunk genutzt wird.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht. So sind beispielsweise Menschen, die Blind oder stark sehbehindert sind, von der Zahlung befreit. Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen können eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen. Gleiches gilt für Menschen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.
Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie die entsprechenden Nachweise für eine Behinderung erbringen können. Dies kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest sein, das Ihre Einschränkung bescheinigt.
Des Weiteren müssen Sie auch den Vordruck für den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie entweder bei Ihrer örtlichen Rundfunkanstalt oder online auf der Webseite der GEZ. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen und dem genauen Ablauf des Antragsverfahrens.
Sobald Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht haben, wird Ihr Antrag von der GEZ geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb einiger Wochen eine Antwort auf Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung werden Sie vom Rundfunkbeitrag befreit und müssen diesen nicht mehr bezahlen.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird?
Es kann vorkommen, dass Ihr Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt wird. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dazu müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie ausführlich darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass Sie von der Beitragspflicht befreit werden sollten.
Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird dieser erneut von der GEZ geprüft. Innerhalb einiger Wochen erhalten Sie dann die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass Ihr Widerspruch erfolgreich ist und Sie letztendlich von der Beitragspflicht befreit werden.
Die Beantragung einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine finanzielle Entlastung durch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten. Beachten Sie jedoch, dass Sie die entsprechenden Nachweise erbringen müssen und dass Ihr Antrag geprüft wird. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und erneut um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bitten.
Antrag für Befreiung Rundfunkbeitrag zur ausfüllen und ausdrucken – Öffnen im PDF-Format und Online-Beantragen
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FAQ – Befreiung Rundfunkbeitrag
– Empfänger von Sozialleistungen
Personen, die Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bafög beziehen, sind in der Regel von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
– Schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
– Personen in Einrichtungen
Personen, die in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Justizvollzugsanstalten leben, sind in der Regel von der Beitragspflicht befreit. Für Bewohner von Wohngemeinschaften gelten jedoch besondere Regelungen.
– Personen mit Zweitwohnung
Wer eine Zweitwohnung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
– Auszubildende und Studierende
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden.