Öffnen – Befreiung Rundfunkbeitragspflicht Antrag

Formulare und Antrag für Befreiung Rundfunkbeitragspflicht zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Wie beantrage ich Befreiung Rundfunkbeitragspflicht

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Abgabe, die von jedem Haushalt in Deutschland erhoben wird, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu finanzieren. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen man sich von dieser Beitragspflicht befreien lassen kann.

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Grundsätzlich kann jeder, der bestimmte Kriterien erfüllt, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dazu gehören:

  • Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe)
  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen RF)
  • Studenten und Auszubildende
  • Personen in Pflegeheimen oder stationärer Behandlung

Wie beantrage ich die Befreiung?

Um eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen, muss ein formloser Antrag an die zuständige Rundfunkanstalt geschickt werden. In diesem Antrag müssen die persönlichen Umstände detailliert dargelegt werden, die zur Befreiung berechtigen.

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  2. Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen oder den Schwerbehindertenausweis
  3. Studienbescheinigung oder Ausbildungsnachweis (bei Studenten und Auszubildenden)
  4. Nachweis über Pflegebedürftigkeit oder stationäre Behandlung (bei Personen in Pflegeheimen)

Nachdem der Antrag bei der Rundfunkanstalt eingegangen ist, wird dieser geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung. In der Regel wird die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für einen bestimmten Zeitraum gewährt und muss regelmäßig erneut beantragt werden.

Was passiert nach der Befreiung?

Nach erfolgreicher Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht muss man keine Zahlungen mehr leisten und ist von der Abgabepflicht befreit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Änderungen der persönlichen Situation (z.B. Wechsel des Studiengangs, Umzug) eine erneute Prüfung und gegebenenfalls ein erneuter Antrag erforderlich sein kann.

Fazit

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist für bestimmte Personengruppen möglich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Durch das rechtzeitige und korrekte Beantragen einer Befreiung kann man sich lästige Zahlungen sparen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dennoch finanziell unterstützen.

 

Antrag und Formulare für Befreiung Rundfunkbeitragspflicht zur ausfüllen und ausdrucken – Öffnen im PDF-Format und Online-Beantragen




 

Befreiung
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FAQ – Befreiung Rundfunkbeitragspflicht

Frage 1: Wer kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen?
Antwort: Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF (Rundfunk) besitzen, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Frage 2: Wie kann ich die Befreiung beantragen?
Antwort: Um die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schicken.
Frage 3: Gilt die Befreiung auch für Zweitwohnungen?
Antwort: Ja, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt auch für Zweitwohnungen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Frage 4: Wie lange gilt die Befreiung?
Antwort: Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt unbefristet, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Frage 5: Was passiert, wenn sich meine persönlichen Umstände ändern?
Antwort: Wenn sich Ihre persönlichen Umstände ändern, sollten Sie den Beitragsservice informieren. In einigen Fällen kann dies Auswirkungen auf Ihre Befreiung haben.
Frage 6: Werden bereits gezahlte Beiträge erstattet, wenn ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen kann?
Antwort: Ja, wenn Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen können und bereits Beiträge gezahlt haben, werden Ihnen diese erstattet.
Frage 7: Kann ich die Befreiung auch rückwirkend beantragen?
Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, die Befreiung rückwirkend zu beantragen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.
Frage 8: Gilt die Befreiung auch für Gewerbetreibende?
Antwort: Nein, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt nur für Privatpersonen. Gewerbetreibende müssen den Rundfunkbeitrag entrichten.
Frage 9: Was passiert, wenn der Antrag auf Befreiung abgelehnt wird?
Antwort: Wenn der Antrag auf Befreiung abgelehnt wird, müssen Sie weiterhin den Rundfunkbeitrag entrichten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Frage 10: Kann ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn ich Hartz IV beziehe?
Antwort: Ja, Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Beitragsservice.
Frage 11: Müssen auch Studenten den Rundfunkbeitrag entrichten?
Antwort: Ja, grundsätzlich müssen auch Studenten den Rundfunkbeitrag entrichten. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Ermäßigungen, über die Sie sich beim Beitragsservice informieren können.
Frage 12: Gilt die Befreiung auch für Personen im Ausland?
Antwort: Nein, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Personen im Ausland müssen den Rundfunkbeitrag entrichten, wenn sie eine Wohnung in Deutschland haben.
Frage 13: Kann ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn ich im Gefängnis bin?
Antwort: Ja, Personen, die sich in Haft befinden, sind von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Dies gilt auch für Untersuchungshaft.
Frage 14: Gilt die Befreiung auch für Asylbewerber?
Antwort: Nein, Asylbewerber sind nicht automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Wenn Sie Asylbewerber sind, informieren Sie sich bitte beim Beitragsservice über mögliche Ausnahmen.
Frage 15: Was passiert, wenn ich mich nicht von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lasse?
Antwort: Wenn Sie sich nicht von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen und den Beitrag nicht entrichten, können rechtliche Konsequenzen folgen, wie zum Beispiel Bußgelder oder Zwangsvollstreckungen.