Begleitetes Fahren Niedersachsen Antrag



Niedersachsen
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FAQ Begleitetes Fahren Niedersachsen

Frage 1: Was ist das Begleitete Fahren Niedersachsen?
Das Begleitete Fahren Niedersachsen ist ein Modell, bei dem Fahranfängerinnen und Fahranfänger der Klasse B bereits mit 17 Jahren begleitet Auto fahren dürfen.
Frage 2: Wie lange gilt die Begleitphase?
Die Begleitphase erstreckt sich bis zum 18. Geburtstag des Fahranfängers.
Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Begleiteten Fahren Niedersachsen teilnehmen zu können?
Der Fahranfänger muss mindestens 17 Jahre alt sein und seinen Erstwohnsitz in Niedersachsen haben. Außerdem darf er noch nicht zur Teilnahme am begleiteten Fahren abgemeldet gewesen sein.
Frage 4: Wer darf als Begleitperson fungieren?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
Frage 5: Wie viele Begleitpersonen dürfen eingesetzt werden?
Es dürfen bis zu zwei Begleitpersonen eingesetzt werden.
Frage 6: Wie lange darf man als Begleitperson fungieren?
Die Begleitpersonen dürfen bis zum 25. Lebensjahr der Fahranfängerin bzw. des Fahranfängers begleiten.
Frage 7: Muss die Begleitperson die gesamte Begleitphase über ständig im Auto mitfahren?
Nein, die Begleitperson muss nicht permanent im Auto mitfahren, sollte aber grundsätzlich bei Fahrten auf Autobahnen, bei Dunkelheit und bei Fahrten, die über die Landesgrenze hinausgehen, anwesend sein.
Frage 8: Welche Vorteile bietet das Begleitete Fahren Niedersachsen?
Die Fahranfängerinnen und Fahranfänger sammeln bereits vor dem 18. Geburtstag wertvolle Erfahrungen im Straßenverkehr und sind durch die Begleitpersonen sicherer unterwegs. Außerdem können sie die Zeit bis zur eigenen Mobilität verkürzen.
Frage 9: Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens?
Bei Verstößen gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Frage 10: Wird das Begleitete Fahren Niedersachsen auch von der Versicherung anerkannt?
Ja, die meisten Versicherungen erkennen das Begleitete Fahren Niedersachsen an und gewähren eine entsprechende Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Frage 11: Welche Fahrzeuge dürfen im Rahmen des Begleiteten Fahrens genutzt werden?
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens dürfen Fahrzeuge der Klasse B genutzt werden.
Frage 12: Gibt es Beschränkungen hinsichtlich des Zulassungsbezirks des Fahrzeugs?
Nein, es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Zulassungsbezirks des Fahrzeugs.
Frage 13: Muss das Fahrzeug eine zusätzliche Insasseneinrichtung haben?
Nein, das Fahrzeug selbst benötigt keine zusätzliche Insasseneinrichtung.
Frage 14: Muss der Fahranfänger einen speziellen Führerschein beantragen?
Nein, der Fahranfänger beantragt einen gewöhnlichen Führerschein der Klasse B.
Frage 15: Können auch ausländische Staatsangehörige am Begleiteten Fahren Niedersachsen teilnehmen?
Ja, auch ausländische Staatsangehörige mit Erstwohnsitz in Niedersachsen können am Begleiteten Fahren Niedersachsen teilnehmen.
Andere Antrag  Prozesskostenhilfe Niedersachsen Antrag

Das Begleitete Fahren Niedersachsen bietet Fahranfängern eine gute Möglichkeit, bereits vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis zu sammeln und sicherer im Straßenverkehr zu werden. Durch die Begleitung erfahrener Personen werden Risiken minimiert und die Zeit bis zur eigenen Mobilität verkürzt.




Das begleitete Fahren ist eine Möglichkeit für junge Fahranfänger in Niedersachsen, ihre Fahrpraxis unter Aufsicht erfahrener Begleitpersonen zu verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das begleitete Fahren in Niedersachsen beantragen können und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Voraussetzungen für das begleitete Fahren

Um das begleitete Fahren in Niedersachsen beantragen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein.
  • Sie müssen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Sie müssen einen Antrag auf die Teilnahme am begleiteten Fahren stellen.

Die Teilnahme am begleiteten Fahren ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden. Es liegt im Ermessen des Fahranfängers, ob er die Vorteile des begleiteten Fahrens nutzen möchte.

Beantragung des begleiteten Fahrens

Um das begleitete Fahren in Niedersachsen zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

Andere Antrag  Eingliederungshilfe Niedersachsen Antrag
  1. Besorgen Sie sich einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren. Diesen können Sie entweder bei Ihrer Fahrschule oder online auf der Website des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen herunterladen.
  2. Füllen Sie den Antrag vollständig und korrekt aus. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Fahrerlaubnisnummer und Ihre bereits absolvierte Fahrpraxis an.
  3. Fügen Sie zwei Passbilder von Ihnen bei. Diese werden für den späteren Führerschein benötigt.
  4. Geben Sie den Antrag zusammen mit den Passbildern bei Ihrer Fahrschule ab. Diese wird den Antrag dann an die zuständige Führerscheinstelle weiterleiten.
  5. Nach etwa zwei bis drei Wochen erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein, der Ihnen die Teilnahme am begleiteten Fahren gestattet.

Die Begleitpersonen

Im begleiteten Fahren müssen Sie stets von einer oder mehreren Begleitpersonen begleitet werden. Diese sollten:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen
  • im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
  • nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
  • in der Lage sein, dem Fahranfänger mit Rat und Tat zur Seite zu stehen

Es ist wichtig, dass die Begleitpersonen volljährig sind und über ausreichende Fahrpraxis verfügen. Sie sollten verantwortungsbewusst handeln und dem Fahranfänger Sicherheit und Unterstützung bieten.

Die Fahrpraxis

Beim begleiteten Fahren müssen Sie insgesamt mindestens 3.000 Kilometer Fahrpraxis sammeln, davon 1.000 Kilometer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Diese Fahrpraxis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins absolvieren.

Die Fahrpraxis kann in allen erlaubten Verkehrsteilnahmen gesammelt werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie allein oder mit Ihrer Begleitperson fahren. Wichtig ist nur, dass Sie ausreichend Zeit im Straßenverkehr verbringen und verschiedene Verkehrssituationen kennenlernen.

Ihre Begleitpersonen können Ihnen während der Fahrpraxis hilfreiche Tipps und Ratschläge geben. Sie können Ihnen beispielsweise erklären, wie man richtig überholt, wie man sich in Baustellen verhält oder wie man auf rutschiger Fahrbahn reagiert.

Andere Antrag  Beratungshilfe Niedersachsen Antrag

Die Prüfungen

Nach Absolvierung der erforderlichen Fahrpraxis müssen Sie zwei Prüfungen ablegen, um Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten:

  1. Theorieprüfung: In dieser Prüfung werden Ihr theoretisches Wissen über die Verkehrsregeln und Ihre Kenntnisse über Verkehrssituationen abgefragt. Die Theorieprüfung wird in der Regel in Ihrer Fahrschule abgelegt.
  2. Praktische Prüfung: In dieser Prüfung müssen Sie Ihre praktischen Fähigkeiten am Steuer unter Beweis stellen. Ein Prüfer vom TÜV oder der DEKRA begleitet Sie bei einer etwa 45-minütigen Fahrt durch verschiedene Verkehrssituationen.

Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie Ihre endgültige Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese berechtigt Sie zum Fahren ohne Begleitpersonen.

Vorteile des begleiteten Fahrens

Das begleitete Fahren bietet viele Vorteile für Fahranfänger:

  • Erfahrung: Durch die Begleitung erfahrener Fahrerinnen und Fahrer können Fahranfänger wertvolle Erfahrungen sammeln und ihre Fahrpraxis verbessern.
  • Sicherheit: Die Begleitpersonen geben dem Fahranfänger Sicherheit und unterstützen ihn in schwierigen Verkehrssituationen.
  • Kostenersparnis: Das begleitete Fahren ist in der Regel günstiger als der alleinige Besuch einer Fahrschule. Das liegt daran, dass Sie keine teuren Fahrstunden bezahlen müssen.
  • Flexibilität: Mit dem vorläufigen Führerschein können Fahranfänger bereits vor Erhalt ihrer endgültigen Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Zeitersparnis: Durch das begleitete Fahren können Fahranfänger schneller ein sicheres Fahrverhalten entwickeln und ihre Fahrpraxis schneller absolvieren.

Das begleitete Fahren in Niedersachsen bietet Fahranfängern die Möglichkeit, ihre Fahrpraxis unter Aufsicht erfahrener Begleitpersonen zu verbessern. Durch die Teilnahme am begleiteten Fahren können Fahranfänger wertvolle Erfahrungen sammeln, Sicherheit gewinnen und langfristig ihre Fahrkompetenz steigern. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die erforderliche Fahrpraxis erworben haben, können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B erhalten und ohne Begleitpersonen am Straßenverkehr teilnehmen.



 

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