Antrag für Elterngeld Niedersachsen zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen
![](https://antragdirekt.com/wp-content/uploads/elterngeld-niedersachsen-antrag-pdf.jpg)
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll helfen, den Einkommensverlust während dieser Zeit auszugleichen und den Eltern die Möglichkeit geben, sich voll und ganz auf die Betreuung ihres Kindes zu konzentrieren.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld in Niedersachsen?
Grundsätzlich haben alle Eltern in Niedersachsen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben und ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Auch Alleinerziehende können Elterngeld beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Elterngeld zu bekommen?
Um Elterngeld in Niedersachsen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 14 Monate sein.
- Die Eltern müssen ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
- Die Eltern müssen ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
- Die Eltern dürfen während des Bezugszeitraums keine oder nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausüben.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt in Niedersachsen in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro und der Höchstbetrag 1800 Euro pro Monat. Für Geringverdiener gibt es einen aufgestockten Mindestbetrag.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt. Bei Alleinerziehenden besteht die Möglichkeit, das Elterngeld um weitere zwei Monate zu verlängern. Zudem können Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, das Elterngeld für bis zu 28 Monate beziehen, allerdings zu einem geringeren Betrag.
Wie beantrage ich Elterngeld in Niedersachsen?
Um Elterngeld in Niedersachsen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Elterngeldstelle des Landkreises stellen, in dem Sie wohnen. Der Antrag kann online oder schriftlich eingereicht werden. In der Regel benötigen Sie dafür folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Nachweise über eventuelle weitere Einkünfte
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Steuernummer
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die Elterngeldstelle die Unterlagen und entscheidet über die Gewährung des Elterngeldes. Bei positivem Bescheid wird das Elterngeld monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Elterngeld abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie die Ablehnung genau prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachreichen. Im Falle einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Weitere Unterstützungsleistungen für Eltern in Niedersachsen
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die zwar über ein Einkommen verfügen, aber dennoch finanzielle Unterstützung benötigen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld ist eine monatliche finanzielle Leistung für Eltern, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuen und erziehen möchten, anstatt es in eine Kindertagesstätte zu geben. Das Betreuungsgeld wird für maximal 22 Monate gezahlt und kann beim zuständigen Landesamt beantragt werden.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern monatlich für jedes Kind erhalten. Es soll dazu beitragen, die finanziellen Kosten der Kindererziehung zu decken. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt.
Elternzeit
Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich intensiv um ihr Kind zu kümmern. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und Eltern haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Elternzeit kann beim Arbeitgeber beantragt werden und darf bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Wichtige Ansprechpartner in Niedersachsen
- Elterngeldstelle
- Die Elterngeldstelle des Landkreises ist zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes. Hier können Sie Ihren Antrag stellen und weitere Informationen erhalten.
- Jobcenter
- Das Jobcenter ist zuständig für die Beantragung des Kinderzuschlags sowie für weitere Leistungen der Grundsicherung.
- Landesamt
- Das Landesamt ist zuständig für die Beantragung des Betreuungsgeldes sowie für weitere Leistungen für Familien.
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Die Familienkasse ist zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes und kann bei Fragen und Anliegen kontaktiert werden.
Fazit
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Niedersachsen, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Um Elterngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden. Neben dem Elterngeld gibt es weitere Unterstützungsleistungen wie den Kinderzuschlag, das Betreuungsgeld, das Kindergeld und die Möglichkeit der Elternzeit. Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.
Formulare und Antrag für Elterngeld Niedersachsen zur ausdrucken und ausfüllen – Öffnen im PDF-Format und Online-Beantragen
Elterngeld |
PDF – Online |
FAQ Elterngeld Niedersachsen