Öffnen – Elterngeld Niedersachsen Antrag

Antrag für Elterngeld Niedersachsen zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll helfen, den Einkommensverlust während dieser Zeit auszugleichen und den Eltern die Möglichkeit geben, sich voll und ganz auf die Betreuung ihres Kindes zu konzentrieren.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld in Niedersachsen?

Grundsätzlich haben alle Eltern in Niedersachsen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben und ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Auch Alleinerziehende können Elterngeld beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Elterngeld zu bekommen?

Um Elterngeld in Niedersachsen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 14 Monate sein.
  • Die Eltern müssen ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
  • Die Eltern müssen ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
  • Die Eltern dürfen während des Bezugszeitraums keine oder nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausüben.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt in Niedersachsen in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro und der Höchstbetrag 1800 Euro pro Monat. Für Geringverdiener gibt es einen aufgestockten Mindestbetrag.

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt. Bei Alleinerziehenden besteht die Möglichkeit, das Elterngeld um weitere zwei Monate zu verlängern. Zudem können Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, das Elterngeld für bis zu 28 Monate beziehen, allerdings zu einem geringeren Betrag.

Wie beantrage ich Elterngeld in Niedersachsen?

Um Elterngeld in Niedersachsen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Elterngeldstelle des Landkreises stellen, in dem Sie wohnen. Der Antrag kann online oder schriftlich eingereicht werden. In der Regel benötigen Sie dafür folgende Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  3. Nachweise über eventuelle weitere Einkünfte
  4. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  5. Steuernummer
  6. Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die Elterngeldstelle die Unterlagen und entscheidet über die Gewährung des Elterngeldes. Bei positivem Bescheid wird das Elterngeld monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Elterngeld abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie die Ablehnung genau prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachreichen. Im Falle einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

Weitere Unterstützungsleistungen für Eltern in Niedersachsen

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die zwar über ein Einkommen verfügen, aber dennoch finanzielle Unterstützung benötigen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist eine monatliche finanzielle Leistung für Eltern, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuen und erziehen möchten, anstatt es in eine Kindertagesstätte zu geben. Das Betreuungsgeld wird für maximal 22 Monate gezahlt und kann beim zuständigen Landesamt beantragt werden.

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern monatlich für jedes Kind erhalten. Es soll dazu beitragen, die finanziellen Kosten der Kindererziehung zu decken. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt.

Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich intensiv um ihr Kind zu kümmern. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und Eltern haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Elternzeit kann beim Arbeitgeber beantragt werden und darf bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Wichtige Ansprechpartner in Niedersachsen

Elterngeldstelle
Die Elterngeldstelle des Landkreises ist zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes. Hier können Sie Ihren Antrag stellen und weitere Informationen erhalten.
Jobcenter
Das Jobcenter ist zuständig für die Beantragung des Kinderzuschlags sowie für weitere Leistungen der Grundsicherung.
Landesamt
Das Landesamt ist zuständig für die Beantragung des Betreuungsgeldes sowie für weitere Leistungen für Familien.
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Die Familienkasse ist zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes und kann bei Fragen und Anliegen kontaktiert werden.

Fazit

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Niedersachsen, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Um Elterngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden. Neben dem Elterngeld gibt es weitere Unterstützungsleistungen wie den Kinderzuschlag, das Betreuungsgeld, das Kindergeld und die Möglichkeit der Elternzeit. Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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Elterngeld
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FAQ Elterngeld Niedersachsen

Frage 1: Wer hat Anspruch auf Elterngeld in Niedersachsen?
Elterngeld in Niedersachsen steht allen Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben und dort ihr Kind betreuen.
Frage 2: Wie lange wird Elterngeld in Niedersachsen gezahlt?
Elterngeld wird in Niedersachsen für maximal 14 Monate gezahlt. Es kann von beiden Elternteilen genutzt werden, jedoch darf ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.
Frage 3: Wie hoch ist das Elterngeld in Niedersachsen?
Das Elterngeld in Niedersachsen beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils vor der Geburt des Kindes.
Frage 4: Wann muss der Antrag auf Elterngeld in Niedersachsen gestellt werden?
Der Antrag auf Elterngeld in Niedersachsen sollte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes, gestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist nur für die letzten drei Lebensmonate möglich.
Frage 5: Wie erfolgt die Antragsstellung für Elterngeld in Niedersachsen?
Die Antragsstellung für Elterngeld in Niedersachsen erfolgt online über das Elterngeldportal des Landes Niedersachsen. Dort können alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden.
Frage 6: Kann das Elterngeld in Niedersachsen verlängert oder verkürzt werden?
Ja, das Elterngeld in Niedersachsen kann auf Antrag um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile parallel Elternzeit nehmen. Eine Verkürzung des Elterngeldbezugs ist nicht möglich.
Frage 7: Bestehen weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Niedersachsen neben dem Elterngeld?
Ja, neben dem Elterngeld in Niedersachsen können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen. Informationen dazu finden sich auf den entsprechenden Websites der zuständigen Behörden.
Frage 8: Gibt es besondere Regelungen für Alleinerziehende beim Elterngeld in Niedersachsen?
Ja, Alleinerziehende haben in Niedersachsen einen Anspruch auf einen Alleinerziehenden-Bonus in Höhe von 150 Euro pro Monat. Dieser wird zusätzlich zum regulären Elterngeld gezahlt.
Frage 9: Wie wird das Elterngeld in Niedersachsen versteuert?
Das Elterngeld ist in Niedersachsen zwar steuerfrei, wird jedoch bei der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt. Es kann somit einen Einfluss auf die Steuerprogression haben.
Frage 10: Kann das Elterngeld in Niedersachsen vorzeitig beantragt werden, wenn die Geburt des Kindes noch nicht erfolgt ist?
Nein, das Elterngeld kann in Niedersachsen erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Eine vorzeitige Beantragung ist nicht möglich.
Frage 11: Kann das Elterngeld in Niedersachsen auch in Teilzeit gearbeitet werden?
Ja, beim Elterngeld in Niedersachsen ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt. Das Einkommen aus dieser Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Frage 12: Kann das Elterngeld in Niedersachsen aufgezahlt werden?
Nein, das Elterngeld in Niedersachsen wird monatlich ausgezahlt. Eine Aufzahlung ist nicht möglich.
Frage 13: Kann das Elterngeld in Niedersachsen für eine längere Auslandsreise genutzt werden?
Ja, das Elterngeld in Niedersachsen kann auch für eine längere Auslandsreise genutzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Abwesenheit von mehr als sechs Wochen vorab gemeldet werden muss.
Frage 14: Wie lange kann das Elterngeld in Niedersachsen rückwirkend beantragt werden?
Das Elterngeld in Niedersachsen kann rückwirkend für maximal drei Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Ein späterer Antrag ist nicht möglich.
Frage 15: Gibt es spezielle Regelungen für Mehrlingsgeburten beim Elterngeld in Niedersachsen?
Ja, bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld in Niedersachsen erhöht. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt das Elterngeld je 300 Euro zusätzlich pro Monat.