Familienkasse Kindergeld Ab 18 Antrag



Familienkasse
PDF und Online Beantragen



FAQ Familienkasse Kindergeld Ab 18

Frage 1: Ab wann habe ich Anspruch auf Kindergeld, wenn mein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat?

Antwort: Der Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen freiwilligen Dienst absolviert.

Frage 2: Muss mein Kind während der Ausbildung oder des Studiums ununterbrochen bei mir wohnen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten?

Antwort: Nein, es ist nicht erforderlich, dass das Kind während der Ausbildung oder des Studiums ununterbrochen bei Ihnen wohnt. Es kann auch an einem anderen Ort gemeldet sein.

Frage 3: Was gilt als Ausbildung im Sinne des Kindergeldanspruchs?

Antwort: Als Ausbildung im Sinne des Kindergeldanspruchs gelten sowohl schulische Ausbildungen als auch berufliche Ausbildungen, wie beispielsweise eine Lehre oder ein duales Studium.

Frage 4: Kann mein Kind auch Kindergeld erhalten, wenn es eine berufliche Tätigkeit ausübt?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Kind, das bereits eine berufliche Tätigkeit ausübt, weiterhin Kindergeld erhalten. Entscheidend ist dabei die Anzahl der Wochenstunden, in denen das Kind arbeitet.

Frage 5: Wie hoch ist der Kindergeldsatz ab dem 18. Lebensjahr?

Antwort: Ab dem 18. Lebensjahr beträgt der reguläre Kindergeldsatz monatlich 204 Euro.

Frage 6: Kann ich Kindergeld erhalten, wenn mein Kind ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) macht?

Antwort: Ja, während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Frage 7: Was muss ich tun, um Kindergeld für mein volljähriges Kind zu beantragen?

Andere Antrag  Familienkasse Bochum Kindergeld Antrag

Antwort: Um Kindergeld für Ihr volljähriges Kind zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website der Familienkasse.

Frage 8: Gibt es eine Altersgrenze für Kinder mit Behinderung, um weiterhin Kindergeld zu erhalten?

Antwort: Nein, es gibt keine Altersgrenze für Kinder mit Behinderung. Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Frage 9: Muss mein Kind seine Einkünfte und Bezüge dem Kindergeldträger mitteilen?

Antwort: Ja, Ihr Kind ist verpflichtet, seine Einkünfte und Bezüge dem Kindergeldträger mitzuteilen. Diese Angaben sind wichtig für die Berechnung des Kindergeldes.

Frage 10: Was passiert, wenn ich vergesse, den Kindergeldantrag rechtzeitig zu stellen?

Antwort: Wenn Sie den Kindergeldantrag nicht rechtzeitig stellen, verlieren Sie möglicherweise Ansprüche für den Zeitraum vor der Antragsstellung. Es ist daher wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.

Frage 11: Kann ich die Familienkasse auch telefonisch kontaktieren, um Fragen zum Kindergeld ab 18 zu klären?

Antwort: Ja, die Familienkasse bietet eine telefonische Beratung an. Die Servicehotline und die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Familienkasse.

Frage 12: Wie lange dauert es, bis über meinen Kindergeldantrag entschieden wird?

Antwort: Die Bearbeitungszeit für Kindergeldanträge kann variieren. In der Regel wird jedoch innerhalb weniger Wochen über den Antrag entschieden.

Frage 13: Kann ich auch rückwirkend Kindergeld beantragen, wenn ich vergessen habe, dies rechtzeitig zu tun?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, Kindergeld rückwirkend zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür an die Familienkasse und erklären Sie den Sachverhalt.

Andere Antrag  Familienkasse Kinderzuschlag Antrag

Frage 14: Kann mein volljähriges Kind auch Kindergeld erhalten, wenn es arbeitslos ist?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein volljähriges Kind, das arbeitslos ist, weiterhin Kindergeld beziehen. Wenden Sie sich dazu an die Familienkasse.

Frage 15: Was passiert, wenn mein volljähriges Kind eine längere Pause zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn einlegt?

Antwort: Wenn Ihr volljähriges Kind eine längere Pause zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn einlegt, kann es weiterhin Kindergeld erhalten, solange die Pause angemessen ist und das Kind nachweist, dass es aktiv auf der Suche nach einer Ausbildung ist.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen häufig gestellten Fragen zum Thema Kindergeld ab 18 weiterhelfen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die Familienkasse zu wenden.




Wie beantrage ich Familienkasse Kindergeld Ab 18?

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre Kinder erhalten. Normalerweise wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Aber was passiert, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist? In diesem Fall kann das Kindergeld weiterhin beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch ab dem 18. Lebensjahr:

  • Das Kind muss sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befinden.
  • Das Kind darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Das Kind darf kein eigenes Einkommen haben, das über dem Mindestbetrag liegt.
  • Das Kind muss bei den Eltern gemeldet sein.

Um das Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen bei der Familienkasse eingereicht werden. Dazu gehören:

Andere Antrag  Familienkasse Kindergeld Antrag
  1. Ein formloser Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren.
  2. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis.
  3. Nachweise über das Einkommen des Kindes, falls vorhanden.
  4. Ein Nachweis über die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt.
  5. Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die von der Familienkasse angefordert werden.

Der Antrag kann entweder schriftlich per Post oder online über das Kindergeldportal der Familienkasse gestellt werden. Es ist wichtig, dass alle geforderten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, da sonst der Kindergeldanspruch abgelehnt werden kann.

Tipp: Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung durch die Familienkasse einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel wird das Kindergeld rückwirkend ab Antragsstellung ausgezahlt.

Bei Änderungen in der Ausbildung oder im Studium des Kindes muss dies umgehend der Familienkasse mitgeteilt werden. Wenn das Kind beispielsweise die Ausbildung abbricht oder das Studium wechselt, kann sich dies auf den Kindergeldanspruch auswirken.

Das Beantragen von Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr ist möglich, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und kein eigenes Einkommen hat. Es müssen bestimmte Unterlagen bei der Familienkasse eingereicht werden, um den Kindergeldanspruch geltend zu machen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und Änderungen in der Ausbildung oder dem Studium des Kindes umgehend zu melden.



 

Schreibe einen Kommentar