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Wie beantrage ich eine GEZ-Befreiung beim Bafög?

Wenn du BAföG beziehst, hast du möglicherweise die Möglichkeit, dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Dies kann dir helfen, Kosten zu sparen, insbesondere wenn du bereits finanziell eingeschränkt bist. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du eine GEZ-Befreiung beim BAföG beantragen kannst.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist eine finanzielle Abgabe, die in Deutschland erhoben wird, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Jeder Haushalt und jede Wohnung muss diesen Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob ein Fernseher, ein Radio oder ein Internetanschluss vorhanden ist.

Für BAföG-Empfänger besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Beitragspflicht zu beantragen, um Kosten zu sparen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um eine GEZ-Befreiung beim BAföG zu beantragen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du beziehst BAföG-Leistungen.
  2. Du bist nicht in der Lage, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, da dieser deine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, hast du möglicherweise Anspruch auf eine GEZ-Befreiung.

Wie beantrage ich die GEZ-Befreiung?

Um eine GEZ-Befreiung beim BAföG zu beantragen, musst du eine formlose schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle senden. In der Regel ist dies der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

In dieser Erklärung solltest du angeben:

  1. Deinen Namen und deine Adresse
  2. Deine BAföG-Nummer (falls vorhanden)
  3. Eine schriftliche Erklärung, warum du nicht in der Lage bist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen

Um sicherzugehen, dass dein Antrag bearbeitet wird, kannst du auch eine Bescheinigung über deinen BAföG-Bewilligungsbescheid beifügen.

Es ist wichtig, den Antrag fristgerecht einzureichen. Die Frist für die Beantragung der GEZ-Befreiung beim BAföG beträgt in der Regel drei Monate nach Erhalt des Bescheids über die BAföG-Bewilligung.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nachdem du deinen Antrag auf GEZ-Befreiung beim BAföG gestellt hast, wird dieser von der zuständigen Stelle geprüft. Du erhältst in der Regel innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Rückmeldung über den Status deines Antrags.

Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du eine Bestätigung in Form eines Befreiungsbescheids. Dieser gilt dann für einen festgelegten Zeitraum, meistens für die Dauer des BAföG-Bewilligungszeitraums.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bewilligung der GEZ-Befreiung beim BAföG nicht automatisch verlängert wird. Du musst den Antrag erneut stellen, wenn du auch weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchtest.

Wenn du BAföG beziehst und nicht in der Lage bist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, lohnt es sich, eine GEZ-Befreiung beim BAföG zu beantragen. Durch die Befreiung kannst du monatlich Kosten sparen und deine finanzielle Situation entlasten.

Stelle den Antrag rechtzeitig und vergiss nicht, eine formlose schriftliche Erklärung einzureichen, in der du deine finanzielle Situation darlegst. Mit etwas Glück erhältst du eine Bewilligung der GEZ-Befreiung und kannst dir den Rundfunkbeitrag sparen.

 

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Befreiung
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FAQ – GEZ Befreiung BAföG

Frage 1: Wer ist berechtigt, eine GEZ Befreiung in Anspruch zu nehmen?
Personen mit geringem Einkommen wie BAföG-Empfänger, Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sowie Menschen mit Behinderungen können eine GEZ Befreiung beantragen.
Frage 2: Wie kann ich eine GEZ Befreiung beantragen?
Um eine GEZ Befreiung zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular der GEZ ausfüllen und Unterlagen wie Ihren BAföG-Bescheid oder einen Behindertenausweis beilegen. Der Antrag kann online oder per Post eingereicht werden.
Frage 3: Wann sollte ich meine GEZ Befreiung beantragen?
Es empfiehlt sich, die GEZ Befreiung so früh wie möglich zu beantragen, sobald Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
Frage 4: Wie lange ist eine GEZ Befreiung gültig?
Eine GEZ Befreiung ist in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Frage 5: Was passiert, wenn mein BAföG-Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wird, sind Sie immer noch berechtigt, eine GEZ Befreiung zu beantragen. Hierfür benötigen Sie jedoch andere Nachweise wie Sozialhilfebescheide oder den Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II.
Frage 6: Kann ich eine GEZ Befreiung auch rückwirkend beantragen?
Ja, eine GEZ Befreiung kann auch rückwirkend beantragt werden. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so bald wie möglich einzureichen, um den Befreiungszeitraum zu maximieren.
Frage 7: Muss ich den GEZ Beitrag trotz Befreiung weiterhin zahlen?
Nein, wenn Ihnen eine GEZ Befreiung bewilligt wurde, sind Sie von der Zahlung des GEZ Beitrags befreit.
Frage 8: Was muss ich tun, wenn sich meine finanzielle Situation ändert?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert und Sie nun nicht mehr BAföG-berechtigt sind, müssen Sie dies der GEZ mitteilen. Eine neue Berechnung der Befreiungsgrenzen wird dann vorgenommen.
Frage 9: Was passiert, wenn ich vergesse meinen GEZ Beitrag zu zahlen?
Wenn Sie vergessen, Ihren GEZ Beitrag zu zahlen, werden Sie zunächst schriftlich daran erinnert. Kommen Sie dieser Zahlungserinnerung nicht nach, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden.
Frage 10: Kann ich eine GEZ Befreiung auch für mein Zweitwohnsitz beantragen?
Ja, eine GEZ Befreiung kann auch für den Zweitwohnsitz beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Frage 11: Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich eine GEZ Befreiung erhalte?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Vermieter über eine GEZ Befreiung zu informieren.
Frage 12: Kann ich die GEZ Befreiung auch bei einer Wohngemeinschaft gemeinsam beantragen?
Nein, jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft muss seinen eigenen Antrag auf GEZ Befreiung stellen.
Frage 13: Kann ich eine GEZ Rückerstattung beantragen, wenn ich bereits GEZ Beiträge gezahlt habe?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückerstattung der bereits gezahlten GEZ Beiträge möglich. Hierzu müssen die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.
Frage 14: Kann ich eine GEZ Befreiung als Student ohne BAföG-Anspruch in Anspruch nehmen?
Nein, als Student ohne BAföG-Anspruch sind Sie nicht berechtigt, eine GEZ Befreiung zu beantragen. Die GEZ Befreiung ist auf bestimmte Personengruppen beschränkt.
Frage 15: Kann ich eine GEZ Befreiung auch nach Beendigung meines Studiums in Anspruch nehmen?
Ja, auch nach Beendigung Ihres Studiums können Sie eine GEZ Befreiung beantragen, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen FAQ zum Thema GEZ Befreiung BAföG Ihre Fragen beantworten konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.