Öffnen – Ikk Krankengeld Antrag

Formulare und Antrag für Ikk Krankengeld zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Wie beantrage ich Ikk Krankengeld?

Wenn Sie Mitglied bei der Ikk Krankenversicherung sind und aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie verschiedene Schritte befolgen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Krankengeld bei der Ikk beantragen.

1. Arztbesuch und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der erste Schritt ist der Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, muss der Arzt dies in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentieren. Diese Bescheinigung wird benötigt, um Krankengeld beantragen zu können.

2. Benachrichtigung des Arbeitgebers

Sobald Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dies kann je nach Unternehmen auf verschiedene Weisen erfolgen, z.B. persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

3. Krankengeldantrag bei der Ikk stellen

Nachdem Sie den Arzt besucht und Ihren Arbeitgeber informiert haben, müssen Sie den Krankengeldantrag bei der Ikk stellen. Den Antrag erhalten Sie entweder direkt bei der Ikk oder können ihn von der Webseite herunterladen. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vergessen Sie nicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizulegen.

4. Krankengeldversicherung wird geprüft

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die Ikk Ihren Krankengeldanspruch überprüfen. Dafür benötigen sie in der Regel weitere Unterlagen, wie z.B. ärztliche Berichte oder Befunde. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten.

5. Entscheidung über den Krankengeldanspruch

Nach der Prüfung entscheidet die Ikk über Ihren Krankengeldanspruch. Sie erhalten entweder eine schriftliche Mitteilung über Ihren Anspruch oder werden telefonisch kontaktiert. Wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

6. Krankengeldzahlung

Wenn Ihnen Krankengeld zusteht, wird Ihnen dieses direkt von der Ikk ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgen in der Regel monatlich und werden auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Es ist wichtig, dass Sie der Ikk eventuelle Veränderungen Ihrer Kontaktdaten rechtzeitig mitteilen.

7. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen

Während des Bezugs von Krankengeld müssen Sie regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchführen lassen. Dies dient der Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit und kann von der Ikk angefordert werden. Halten Sie sich an diese ärztlichen Termine, um Ihren Krankengeldanspruch aufrechtzuerhalten.

8. Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie dies der Ikk und Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Das Krankengeld wird in der Regel ab diesem Zeitpunkt eingestellt. Wenn Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind, kehren Sie in Ihren alten Job zurück. Falls Sie noch nicht vollständig arbeitsfähig sind, kann eine stufenweise Wiedereingliederung stattfinden.

Insgesamt ist der Antrag auf Krankengeld bei der Ikk ein mehrstufiger Prozess. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte sorgfältig befolgen und alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an die Ikk Krankenversicherung wenden.

 

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FAQ Ikk Krankengeld

Frage 1: Was ist Krankengeld?

Antwort: Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die Versicherten ausgezahlt wird, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind.

Frage 2: Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Antwort: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und eine Krankmeldung vom Arzt vorliegt.

Frage 3: Wie hoch ist das Krankengeld?

Antwort: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Frage 4: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Antwort: Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums gezahlt.

Frage 5: Muss ich Krankengeld beantragen?

Antwort: Ja, um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Frage 6: Was passiert, wenn mein Krankengeld ausläuft?

Antwort: Wenn Ihr Krankengeld ausläuft und Sie immer noch arbeitsunfähig sind, können Sie ggf. Arbeitslosengeld beantragen.

Frage 7: Wie lange dauert es, bis das Krankengeld ausgezahlt wird?

Antwort: Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Antrags bei der Krankenkasse.

Frage 8: Gibt es eine Karenzzeit für das Krankengeld?

Antwort: Ja, es gibt eine Karenzzeit von 3 Tagen, in der kein Krankengeld gezahlt wird.

Frage 9: Kann ich neben dem Krankengeld noch andere Leistungen erhalten?

Antwort: Ja, je nach Situation könnten Sie auch Anspruch auf Leistungen wie Verletztengeld oder Übergangsgeld haben.

Frage 10: Kann mein Arbeitgeber mich während des Krankengeldbezugs kündigen?

Antwort: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während des Krankengeldbezugs nicht aus Krankheitsgründen kündigen. Es gelten jedoch bestimmte Regelungen.

Frage 11: Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)?

Antwort: Der MDK überprüft die Arbeitsunfähigkeit und entscheidet über die Gewährung von Krankengeld.

Frage 12: Kann das Krankengeld gekürzt werden?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen kann das Krankengeld gekürzt oder eingestellt werden, z.B. bei fehlender Mitwirkung oder falschen Angaben.

Frage 13: Was ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Leistung des Arbeitgebers, bei der dieser das Gehalt des erkrankten Arbeitnehmers weiterzahlt.

Frage 14: Muss ich dem Arbeitgeber meine Krankmeldung vorlegen?

Antwort: Ja, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldung innerhalb von drei Tagen vorlegen.

Frage 15: Kann ich während des Krankengeldbezugs in den Urlaub fahren?

Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie während des Krankengeldbezugs nicht verreisen, es sei denn, es liegt eine ärztliche Genehmigung vor.